Jede Bürgerin und jeder Bürger, in deren bzw. in dessen Vermögen ein Katastrophenschaden eingetreten ist, kann über die örtlich zuständige Gemeinde einen Antrag auf Gewährung einer Katastrophenbeihilfe einbringen.
Meldung des Schadens
Zunächst ist der Schaden formlos bei der örtlich zuständigen Gemeinde zu melden. Die Gemeinde wird die erforderlichen weiteren Schritte veranlassen.
Fotodokumentation
Bitte fertigen Sie eine umfangreiche Fotodokumentation über die entstandenen Schäden an! Insbesondere über die Höhe der Wasserstände, die zu Schaden gekommenen Einrichtungsgegenstände und Elektrogeräte und dgl. mehr.
Notwendige Formulare (diese können auch am Gemeindeamt abgeholt werden):
Abwicklung Katastrophenschäden
Anlage A Schadenserhebungsprotokoll
Ausgefüllte Formulare/Fotos bitte an gemeinde@neustift-innermanzing.at senden oder am Gemeindeamt abgeben.