"Manzinger 20er"

30.03.2021 00:00

Gemeinde-Wappen

Aufgrund des Lockdowns im Jänner für "körpernahe Dienstleister" hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 11. Mai 2021 die Verlängerung der Aktion "Manzinger 20er" bis 31. Mai 2021 beschlossen. Es erfolgt eine Refundierung von € 20,00 bei Vorlage einer Rechnung eines Betriebes aus Neustift-Innermanzing. Rechnungsbelege können verwendent werden, die im Zeitraum zwischen 1. Jänner und 31. Mai 2021 ausgestellt wurden. Alle Rechnungen von Unternehmen in Neustift-Innermanzing können eingereicht werden - egal ob Friseur, Werkstatt, Restaurant, Nahversorger, Handwerker etc. ausgenommen von dieser Aktion sind Treibstoffe aller Art sowie Tabakwaren, Glücksspiel und Spirituosen mit hohem Alkoholgehalt. Unter www.neustift-innermanzing.at/Unser_Ort/Wirtschaft/Betriebe finden Sie die Betriebe von Neustift-Innermanzing.

Die Höhe der Rechnung muss mindestens € 20,00 betragen, um eine Rückerstattung von € 20,00 zu erhalten. Pro Haushalt (mit mindestens 1 Hauptwohnsitz in Neustift-Innermanzing) kann nur eine Auszahlung beantragt werden.

Diese Belege können entweder direkt am Gemeindeamt, postalisch, per Mail/Fax oder durch Einwurf in den Gemeinde-Postkasten eingereicht werden. Der letzte Tag der Einreichung ist der 31. Mai 2021. Für die Einreichung muss Folgendes bei der Gemeinde hinterlegt werden:

1. Die Originalrechnung oder eine Rechnungskopie

2. Vor- und Nachname, Adresse und Unterschrift des Antragstellers

3. IBAN zur Überweisung

Nach Überprüfung der Daten werden die € 20,00 am 15. Juni 2021 auf die angegebene Bankverbindung überwiesen.

Sämtliche angegebenen Daten werden ausschließlich für diese Aktion verwendet und alle nicht für die Buchhaltung relevanten Daten im Anschluss daran sofort gelöscht.



30.03.2021