Kanalbenützungsgebühr

Detailinformationen zu dem Eintrag
exkl. MWSt2,60 €

Zuständig

Für die Möglichkeit der Benützung der öffentlichen Kanalanlage ist eine jährliche Kanalbenützungsgebühr zu entrichten. Die Kanalbenützungsgebühr errechnet sich aus dem Produkt der Berechnungsfläche mit dem Einheitssatz.